Pflege und Beruf vereinbaren: Deine Rechte nach neuer Studie
Immer mehr Beschäftigte pflegen Angehörige, und dem Arbeitsmarkt geht dadurch rechnerisch immer mehr Arbeitszeit verloren. Welche Freistellungen dir zustehen und warum das Thema für Personalabteilungen wichtiger wird.
- Bertelsmann Stiftung und Prognos rechnen bis 2045 mit rechnerisch 229.000 Vollzeitstellen Arbeitsausfall durch Angehörigenpflege.
- 2045 könnte etwa jede siebte Person im Erwerbsalter Angehörige pflegen, 2023 waren es 8,7 Prozent.
- Frauen stellen 63 Prozent der Pflegenden und verkürzen früher ihre Arbeitszeit als Männer.
- Pflegezeit gibt bis zu 6 Monate, Familienpflegezeit bis zu 24 Monate Freistellung, jeweils mit Kündigungsschutz.
Wenn du Angehörige pflegst, musst du deinen Job nicht gleich aufgeben: Mit der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung, der Pflegezeit und der Familienpflegezeit hast du gesetzliche Möglichkeiten, dich ganz oder teilweise freistellen zu lassen, inklusive Kündigungsschutz. Wie wichtig es ist, Pflege und Beruf vereinbaren zu können, zeigt eine neue Studie: Bis 2045 könnten dem Arbeitsmarkt rechnerisch 229.000 Vollzeitstellen fehlen.
Neue Studie: Warum Angehörigenpflege den Arbeitsmarkt Fachkräfte kostet
Am 20. Oktober 2026 haben die Bertelsmann Stiftung und Prognos eine neue Prognose veröffentlicht. Der Ausgangspunkt: Rund 6 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Drei Viertel von ihnen werden zu Hause von Angehörigen betreut.
- 2023 pflegten 4,6 Millionen Menschen im Erwerbsalter Angehörige, das sind 8,7 Prozent.
- Bis 2045 sollen es 13,3 Prozent sein, also etwa jede siebte Person. Das wären rund 6,4 Millionen Pflegende im Erwerbsalter.
- Schon 2026 entspricht der Arbeitsausfall rechnerisch 184.000 Vollzeitstellen. 2045 könnten es 229.000 sein, ein Plus von knapp 25 Prozent.
- Fast der gesamte Ausfall betrifft Menschen, die mehr als zehn Stunden pro Woche pflegen.
Wichtig für die Einordnung: Hier werden keine Stellen abgebaut. Die Studie rechnet verlorene Arbeitszeit in Vollzeitstellen um, etwa weil Pflegende ihre Stunden reduzieren oder ganz aufhören zu arbeiten. Die Bestandsanalyse bezieht sich auf 2023, die Werte für 2026 und 2045 sind Modellrechnungen. Grundlage sind das Sozio-oekonomische Panel (SOEP), Daten des Statistischen Bundesamts und eine Auswertung der Fachliteratur.
Die Alterung der Gesellschaft entziehe dem Arbeitsmarkt Erwerbspotenzial, „gerade dann, wenn jede Arbeitskraft dringend gebraucht wird“, so Eric Thode von der Bertelsmann Stiftung laut Ärzteblatt.
Frauen tragen die Hauptlast
Frauen stellen 63 Prozent der Pflegenden. Sie pflegen im Schnitt sechs Stunden pro Woche mehr als Männer und verkürzen früher ihre Arbeitszeit. 2045 könnten rund 580.000 Frauen deshalb weniger oder gar nicht arbeiten. Das entspricht 173.000 Vollzeitstellen, also drei Vierteln des gesamten Ausfalls.
Weniger Arbeitsstunden bedeuten weniger Einkommen und geringere eigene Rentenansprüche aus dem Job. Deshalb lohnt es sich, die Regeln zur Rentenabsicherung zu kennen (siehe unten). Die Studie fordert von der Politik außerdem, das im Koalitionsvertrag angekündigte Familienpflegegeld oder ein Familienbudget so zu gestalten, dass Paare die Pflege gerechter aufteilen. Dazu kommt ein leichterer Zugang zu Tages- und Kurzzeitpflege.
Pflege und Beruf vereinbaren: Diese Rechte hast du
Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz geben dir mehrere Optionen. Die Übersicht stützt sich auf Angaben von Bundesgesundheitsministerium und Bundesfamilienministerium.
| Option | Dauer und Umfang | Voraussetzungen | Geld |
|---|---|---|---|
| Kurzzeitige Arbeitsverhinderung | Bis zu 10 Arbeitstage frei | Akute Pflegesituation organisieren | Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz |
| Pflegezeit | Bis zu 6 Monate ganz oder teilweise freigestellt, auch zur Begleitung in der letzten Lebensphase | Arbeitgeber mit mehr als 15 Beschäftigten | Kein Gehalt vom Arbeitgeber, zinsloses Darlehen möglich |
| Familienpflegezeit | Bis zu 24 Monate teilweise freigestellt, mindestens 15 Wochenstunden Arbeit | Arbeitgeber mit mehr als 25 Beschäftigten (ohne Azubis), mindestens 8 Wochen vorher schriftlich ankündigen, schriftliche Vereinbarung | Zinsloses Darlehen möglich |
Kündigungsschutz: Er gilt ab der Ankündigung, frühestens 12 Wochen vor Beginn, bis zum Ende der Freistellung.
Rente: Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge für dich, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:
- Die gepflegte Person hat Pflegegrad 2 bis 5.
- Du pflegst mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen.
- Dein Job umfasst höchstens 30 Wochenstunden.
Die Details der Fristen und Anträge solltest du vor deiner Entscheidung beim Bundesportal Wege zur Pflege oder bei deiner Pflegekasse nachlesen.
Kleiner Betrieb, keine Pflicht? Was du dann tun kannst
Arbeitest du in einem Betrieb mit 25 oder weniger Beschäftigten, hast du keinen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, bei 15 oder weniger auch keinen auf Pflegezeit. Trotzdem gibt es Wege:
- Freiwillige Vereinbarung: Kleinere Betriebe können mit dir eine Familienpflegezeit vereinbaren (§ 2a Abs. 5a FPfZG).
- Offen sprechen: Schlag konkrete Lösungen vor, etwa feste Absprachen zur Arbeitszeit, flexible Zeiten oder Homeoffice an einzelnen Tagen.
- Rente im Blick behalten: Die Rentenbeiträge der Pflegekasse hängen an Pflegegrad, Pflegeumfang und deiner Arbeitszeit.
Neue Aufgabe für Personalabteilungen: Was Unternehmen jetzt tun sollten
Pflegende Angehörige besser zu unterstützen, sei „auch Aufgabe der Unternehmen“, sagt Michaela Hermann von der Bertelsmann Stiftung. Die Studie nennt konkrete Hebel:
- verlässliche Absprachen zur Arbeitszeit
- flexible Arbeitszeiten
- Homeoffice
- Hilfe beim Wiedereinstieg nach einer Pflegephase
Für HR bedeutet das ganz praktische Arbeit: Freistellungen ankündigen lassen, schriftliche Vereinbarungen zur Familienpflegezeit aufsetzen, Arbeitszeitmodelle anpassen und Vertretungen organisieren. Laut IHK Darmstadt dürfen Arbeitgeber für die Dauer der Freistellung Vertretungskräfte befristet einstellen (§ 6 PflegeZG).
Dazu kommt die strategische Seite: Wer pflegende Mitarbeitende hält, sichert Fachkräfte. Das verlangt Fingerspitzengefühl in Gesprächen und Führung. Da der Anteil der Pflegenden laut Prognose steigt, wird das Thema für Personalabteilungen dauerhaft wichtiger.
Nach der Pflegephase: Neustart und Weiterbildung im Personalwesen
Hast du selbst Angehörige gepflegt und willst beruflich neu starten, kann eine Weiterbildung ein guter Schritt sein. Gerade deine Erfahrung mit Pflegezeit, Absprachen und Belastung hilft dir, die Perspektive von Beschäftigten zu verstehen.
Unser Kurs Fachmann für Personalmanagement (m/w/d) dauert 24 Wochen (960 Unterrichtseinheiten) und behandelt Personalverwaltung, strategisches Personalmanagement, Personalführung und -entwicklung sowie Kommunikation. Das sind genau die Themen, die bei Freistellungen, Arbeitszeitmodellen und Fachkräftebindung gefragt sind.
- Kosten: Mit Bildungsgutschein ist die Weiterbildung zu 100 Prozent kostenlos. Ob du nach einer Pflegephase einen bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall.
- Ort: Du kannst online per Videokonferenz oder vor Ort in Leonberg teilnehmen und sparst dir online den Weg.
- Wiedereinstieg: Regelmäßiges Bewerbertraining und Kontakte zu Unternehmen unterstützen dich bei der Jobsuche.
- Ehrlich gesagt: Alle Kurse finden in Vollzeit statt (Mo–Do 8:30–16:20 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr). Prüfe vorher, ob das mit deiner Pflegesituation passt.
Einen Überblick über weitere Weiterbildungen findest du unter alle Kurse.
Häufige Fragen
Kann ich Pflege und Beruf vereinbaren, ohne zu kündigen?
Ja, oft. Je nach Betriebsgröße kannst du bis zu 10 Arbeitstage kurzfristig freinehmen, bis zu 6 Monate Pflegezeit oder bis zu 24 Monate Familienpflegezeit nutzen. Während der Freistellung bist du vor Kündigung geschützt.
Bekomme ich während der Pflegezeit Geld?
Vom Arbeitgeber nicht. Für Pflegezeit und Familienpflegezeit gibt es aber ein zinsloses Darlehen. Bei der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung erhältst du Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz.
Was müssen Arbeitgeber bei pflegenden Mitarbeitenden beachten?
Sie müssen die gesetzlichen Ansprüche erfüllen, den Kündigungsschutz beachten und bei der Familienpflegezeit eine schriftliche Vereinbarung schließen. Für Vertretungen dürfen sie befristet einstellen.
Jetzt kostenlos zur Weiterbildung beraten lassen
Du willst dich weiterbilden und die Kosten über einen Bildungsgutschein abdecken? Wir beraten dich kostenlos und unverbindlich zu unseren Kursen – ruf uns an unter 07152 31 97 3 207 oder schreib uns über das Kontaktformular.
Quellen
- Angehörigen-Pflege: Fehlende Vereinbarkeit mit dem Job gefährdet im Jahr 2045 mehr als 200.000 Stellen (Bertelsmann Stiftung)
- Pflege von Angehörigen kostet immer mehr Arbeitskraft (Deutsches Ärzteblatt)
- Pflegende Angehörige: Studie warnt vor Folgen für Arbeitsmarkt (Apotheken Umschau)
- Wie wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gefördert? (Bundesgesundheitsministerium)
- Die Familienpflegezeit (BMBFSFJ)
- Familienpflegezeit (Wege zur Pflege)
- FPfZG – Gesetz über die Familienpflegezeit
- Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz (IHK Darmstadt)
Bild: sabinevanerp / Pixabay