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Temu-Gebühr ab November: Was die neue EU-Gebühr für Händler bedeutet

7 Min. Lesezeit

Ab 1. November 2026 kostet jede Warenposition aus Drittstaaten 2 Euro Bearbeitungsgebühr, zusätzlich zum 3-Euro-Pauschalzoll. Zahlen müssen Plattformen und Händler. Das verändert Kalkulation, Preisangaben und Logistik im Onlinehandel und eröffnet Chancen für Händler in der EU.

Das Wichtigste in Kürze
  • Ab 1. November 2026 erhebt die EU 2 Euro Bearbeitungsgebühr je Warenposition auf Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten, ohne Wertgrenze.
  • Zusammen mit dem seit Juli geltenden Pauschalzoll von 3 Euro sind das 5 Euro pro Warenposition bei Sendungen bis 150 Euro, bei mehreren Positionen entsprechend mehr pro Paket.
  • Die Gebühr schuldet, wer die Ware beim Zoll anmeldet, meist Plattform oder Händler. Wird sie über den Preis weitergegeben, muss sie laut Kanzlei LHR vor Abschluss der Bestellung offen ausgewiesen werden.
  • Händler in der EU profitieren: Bei Käufen dort fällt die Zollpauschale nicht an, und Plattformen wie Temu verlagern Bestellungen in EU-Lager.
  • Der 3-Euro-Zoll gilt zunächst bis 1. Juli 2028, die 2-Euro-Gebühr ist dauerhaft angelegt.

Ab Sonntag, 1. November 2026, erhebt die EU auf Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten eine Bearbeitungsgebühr von 2 Euro. Die Gebühr gilt pro Warenposition und nicht pro Paket. Zusammen mit dem Pauschalzoll von 3 Euro, der seit Juli gilt, kostet jede Warenposition in einer Sendung bis 150 Euro damit 5 Euro, bei mehreren Positionen pro Paket entsprechend mehr. Zahlen muss nicht die Kundschaft, sondern wer die Ware beim Zoll anmeldet: meist die Plattform oder der Händler. Wenn du in den E-Commerce einsteigen oder bei einem Unternehmen mit Onlinehandel arbeiten willst, betrifft dich das direkt: bei Kalkulation, Preisangaben, Sortiment und Logistik.

Temu-Gebühr ab November: Was sich für Händler ändert

Die neue Abgabe heißt offiziell „Union Handling Fee“. Es ist bereits die zweite neue Abgabe auf Billigpakete innerhalb von vier Monaten. Die Zollbehörden der 27 EU-Staaten ziehen die Gebühr ein. Damit sollen die Kosten für Kontrolle und Abfertigung der vielen Kleinsendungen gedeckt werden, berichtet der Berliner Kurier. Laut VIENNA.AT will die EU damit auch Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen abbauen. Die frühere Zollfreigrenze von 150 Euro hatte den Direktversand über Plattformen wie Temu und Shein besonders begünstigt, so die IHK Elbe-Weser.

Diese Punkte sind für Händler und Shopbetreiber wichtig:

  • Pro Warenposition: Entscheidend ist, wie viele verschiedene Warenarten in einer Sendung stecken, nicht wie viele Pakete oder Stück verschickt werden.
  • Zollnummer entscheidet: Welche Ware als eigene Position zählt, richtet sich laut IHK Elbe-Weser nach der 6-stelligen Zollnummer (HS-Code). Die richtige Einordnung der Waren wird damit zur Kostenfrage.
  • Keine Wertgrenze: Der 3-Euro-Zoll gilt nur für Sendungen bis 150 Euro. Die 2-Euro-Gebühr fällt dagegen unabhängig vom Warenwert an.
  • Nicht nur China: Die Gebühr betrifft alle Online-Verkäufe aus Drittstaaten in die EU, also zum Beispiel auch aus den USA, Großbritannien oder der Schweiz.

Laut Industriemagazin sollen ab 1. November für diese Importe außerdem Produktkennungen Pflicht werden.

Wer zahlt die EU-Bearbeitungsgebühr für Pakete – und was gilt im Checkout?

Die Gebühr schuldet, wer die Ware beim Zoll anmeldet. In der Regel ist das der Inhaber der IOSS-Registrierung, also die Plattform oder der Händler. Auch den 3-Euro-Zoll muss laut Dr. Web der Verkäufer oder Importeur anmelden und bezahlen. Zoll und Gebühr landen also zunächst beim Verkäufer. Er darf die Kosten aber über den Preis an die Kundschaft weitergeben.

Für Shopbetreiber besonders relevant ist eine Einschätzung der Kölner Kanzlei LHR: Wird die Gebühr weitergegeben, muss sie schon vor Abschluss der Bestellung offen ausgewiesen werden. Wer einen Shop betreut, muss also prüfen, ob Preisangaben und Checkout die neuen Kosten korrekt und transparent darstellen. Das Timing ist knapp: Die Gebühr startet vier Wochen vor dem Black Friday am 27. November. Aktionspreise sollten die zusätzlichen Abgaben pro Warenposition deshalb schon einkalkulieren.

Kalkulation: Was die Gebühr für Marge und Sortiment bedeutet

Rechenbeispiele: Was T-Shirt, Haarspange und Smartphone jetzt kosten

Wie stark sich die neue Regel auf eine Sendung auswirkt, zeigen Beispiele aus der Berliner Zeitung und von VOL.AT:

Sendung (bis 150 Euro) Pauschalzoll EU-Gebühr Zusatzkosten
T-Shirt + Haarspange 6 € 4 € 10 € plus Einfuhrumsatzsteuer
10 gleiche T-Shirts 3 € 2 € 5 €
Drei verschiedene Warenpositionen 9 € 6 € 15 €

Das Muster ist klar: Viele gleiche Artikel bleiben vergleichsweise günstig. Gemischte Warenkörbe aus vielen kleinen, verschiedenen Teilen werden dagegen schnell teuer. Für Händler heißt das: Die Zusammensetzung einer Sendung beeinflusst die Abgaben direkt.

Auch teurere Produkte sind betroffen. Laut IHK Chemnitz fällt die Gebühr zum Beispiel auch bei einem Smartphone für 300 Euro aus China an. Hier greift zwar nicht der Pauschalzoll, weil die Wertgrenze von 150 Euro überschritten ist. Die 2 Euro kommen aber zu den üblichen Einfuhrabgaben hinzu.

Je billiger die Ware, desto größer der Abgabenanteil

Besonders hart trifft die neue Regel günstige Produkte. Dr. Web rechnet vor: Bei einem Artikel für 10 Euro gehen ab November rechnerisch 6,60 Euro an Steuer, Zoll und Gebühr, das sind 66 Prozent. Bei einem Preis von 34,15 Euro sind es noch 31 Prozent. Geschäftsmodelle, die auf sehr niedrigen Preisen im Direktversand aus Drittstaaten beruhen, geraten damit unter Druck.

Weniger Pakete, Lager in Europa: Wie sich der Markt verschiebt

Schon der 3-Euro-Zoll seit Juli hat Spuren hinterlassen. Laut französischem Zoll kommen seitdem 30 bis 40 Prozent weniger kleine Importpakete an. Von Juni auf Juli sanken die Verkäufe bei Temu um 50 Prozent, bei AliExpress um 37 Prozent und bei Shein um 15 Prozent. In Deutschland kommen laut Handelsverband HDE täglich nur noch etwa 300.000 statt rund 400.000 Kleinsendungen an (zitiert nach tink.de).

Die Plattformen reagieren darauf. Laut Börse Express, zitiert von der Berliner Zeitung, hat Temu seit Juli rund 80 Prozent seiner Bestellungen in Lager innerhalb der EU verlagert. Shein meldete für das erste Quartal 2026 einen Verlust von 99 Millionen US-Dollar, nach 395 Millionen US-Dollar Gewinn im Vorjahresquartal, berichtet das Industriemagazin.

Zur Größenordnung: 2025 gingen laut EU-Kommission fast 5,9 Milliarden günstige Artikel aus Drittstaaten direkt an Verbraucher in der EU. Mehr als 90 Prozent davon kamen laut nord24 aus China.

Für Händler mit Sitz oder Lager in der EU ist das eine Chance: Wer bei Händlern in der EU kauft, zahlt die Zollpauschale nicht, so Stiftung Warentest. Der Preisvorteil des Direktversands aus Drittstaaten schrumpft, und der Wechsel zu Lagern in Europa verschiebt auch Logistik und Lieferketten in die EU.

Ausblick bis 2028: So geht die Zollreform weiter

  • 2-Euro-Gebühr: Sie ist dauerhaft angelegt. Die EU-Kommission prüft alle zwei Jahre, ob die Höhe noch passt.
  • 3-Euro-Zoll: Er gilt laut IHK Elbe-Weser zunächst bis 1. Juli 2028 und kann verlängert werden. Danach sollen eine digitale EU-Zollplattform starten und reguläre Zölle ab dem ersten Euro gelten.
  • Verkauf nach Österreich: Dort gilt seit 1. Oktober 2026 zusätzlich eine nationale Paketsteuer von 2 Euro (2,40 Euro mit Umsatzsteuer). Sie trifft bestimmte Versandhandelszustellungen und muss von den betroffenen Unternehmen abgeführt werden.

Was das für Jobs im E-Commerce bedeutet

Die neuen Regeln verändern den Onlinehandel sichtbar: Lager wandern nach Europa, Lieferketten werden neu geplant, Preise müssen im Checkout transparent ausgewiesen werden, und die Kalkulation pro Warenposition wird wichtiger. Für Händler innerhalb der EU kann das eine Chance sein. Wenn Pakete aus Drittstaaten teurer werden, rücken Service, schnelle Lieferung und Vertrauen stärker in den Vordergrund.

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Häufige Fragen zur Temu-Gebühr ab November

Gilt die 2-Euro-Gebühr pro Paket oder pro Warenposition?

Pro Warenposition. Zehn gleiche T-Shirts zählen als eine Position, ein T-Shirt und eine Haarspange als zwei. Maßgeblich ist laut IHK Elbe-Weser die 6-stellige Zollnummer (HS-Code).

Wer muss die Gebühr zahlen – Händler oder Kundschaft?

Die Gebühr schuldet, wer die Ware beim Zoll anmeldet, meist die Plattform oder der Händler. Die Kosten dürfen aber in den Preis einfließen. Laut Kanzlei LHR müssen sie dann vor Abschluss der Bestellung offen ausgewiesen werden.

Betrifft die Gebühr auch Sendungen über 150 Euro?

Ja. Anders als der Pauschalzoll hat die Bearbeitungsgebühr keine Wertgrenze. Sie gilt zum Beispiel auch für ein Smartphone für 300 Euro.

Gilt die Gebühr nur für Händler aus China?

Nein. Sie betrifft alle Online-Verkäufe aus Nicht-EU-Staaten, also auch aus den USA, Großbritannien oder der Schweiz.

Welche Vorteile haben Händler in der EU?

Laut Stiftung Warentest fällt die Zollpauschale beim Kauf bei Händlern in der EU nicht an. Plattformen wie Temu verlagern deshalb Bestellungen in Lager innerhalb der EU.

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Quellen

Bild: Preis_King / Pixabay

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