Bildungsgutschein trotz Job: So klappt die Förderung nach § 82 SGB III
Du hast einen Job und willst dich trotzdem gefördert weiterbilden? Mit § 82 SGB III geht das, vorausgesetzt, dein Arbeitgeber zieht mit.
- Auch Beschäftigte können über § 82 SGB III eine geförderte Weiterbildung mit Bildungsgutschein bekommen.
- Der Kurs muss über 120 Stunden dauern und bei einem zugelassenen Träger stattfinden.
- In Betrieben unter 50 Beschäftigten trägt die Agentur 100 % der Kurskosten und 75 % Lohnzuschuss.
- Dein Arbeitgeber muss dich bei weiterlaufendem Gehalt freistellen und den Zuschuss vor Kursbeginn beantragen.
Ja, du kannst einen Bildungsgutschein trotz Job bekommen. Die Rechtsgrundlage ist § 82 SGB III, bekannt als „Qualifizierungschancengesetz“: Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten einer Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise. Entscheidend ist, dass dein Arbeitgeber mitmacht.
§ 82 SGB III: Weiterbildung während der Beschäftigung
§ 81 SGB III richtet sich an Arbeitssuchende und Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Darüber haben wir im Karriere-Journal bereits einen eigenen Beitrag veröffentlicht. § 82 dagegen ist für Beschäftigte gedacht, die bei ihrem Arbeitgeber bleiben und sich dort weiterentwickeln wollen.
Seit dem 1. April 2024 gelten feste Fördersätze je nach Betriebsgröße. Laut den FAQ der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) wurde die Wartefrist seit dem letzten Berufsabschluss von vier auf zwei Jahre verkürzt. Einen Nachweis, dass du vom Strukturwandel betroffen bist, brauchst du nicht mehr. Wichtig: Es gibt keinen Rechtsanspruch, die Agentur entscheidet nach Ermessen.
Die fünf Voraussetzungen für die Förderung
- Mehr als Anpassung: Der Kurs vermittelt mehr als eine kurze Anpassungsfortbildung nur für deinen aktuellen Arbeitsplatz.
- Zwei Jahre Abstand: Dein Berufsabschluss (mindestens zwei Jahre Ausbildungsdauer) liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück.
- Keine Doppelförderung: In den letzten zwei Jahren vor dem Antrag hast du keine andere Förderung nach § 82 erhalten.
- Über 120 Stunden: Die Weiterbildung dauert mehr als 120 Stunden.
- Zulassung: Kurs und Bildungsträger sind für die Förderung nach AZAV zugelassen.
Nicht gefördert werden Schulungen, die dein Arbeitgeber nach Bundes- oder Landesrecht ohnehin anbieten muss. Laut den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit gilt das auch für interne Schulungen, ohne die der Betrieb nicht weiterlaufen kann.
Wer zahlt wie viel? Kurskosten und Arbeitsentgeltzuschuss
| Betriebsgröße | Agentur trägt Kurskosten | Anteil Arbeitgeber | Lohnzuschuss (AEZ) |
|---|---|---|---|
| unter 50 Beschäftigte | 100 % | 0 % | 75 % |
| 50 bis 499 Beschäftigte | 50 % | 50 % | 50 % |
| ab 500 Beschäftigte | 25 % | 75 % | 25 % |
- Sonderregel: Bist du mindestens 45 Jahre alt oder schwerbehindert und arbeitest in einem Betrieb mit weniger als 500 Beschäftigten, übernimmt die Agentur 100 % der Kurskosten.
- 5-Punkte-Bonus: Gibt es eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag zur Weiterbildung, sinkt der Kostenanteil des Arbeitgebers um 5 Prozentpunkte, und der Lohnzuschuss kann um 5 Punkte steigen.
- So wird gezählt: Maßgeblich ist das ganze Unternehmen zu Kursbeginn. Teilzeitkräfte zählen anteilig (0,25, 0,5 oder 0,75).
Im Arbeitsentgeltzuschuss ist der pauschale Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung bereits enthalten. Kosten, die aufgrund einer Behinderung zusätzlich anfallen, werden übernommen.
Kommt eine Förderung nach § 82 SGB III für dich in Frage?
Beantworte ein paar kurze Fragen und erhalte eine erste, unverbindliche Einschätzung mit nächstem Schritt.
§ 82 ist für dich wahrscheinlich nicht der passende Weg
Wenn du deinen Arbeitgeber verlassen willst, kommt eher eine Förderung nach § 81 SGB III in Frage. Kläre das in einer Beratung bei der Agentur für Arbeit.
100 % gefördert mit Bildungsgutschein. Wir helfen dir beim Antrag.
Beratung anfragenoder anrufen: 07152 31 97 3 207Eine Förderung nach § 82 ist derzeit eher schwierig
Wartefrist oder Doppelförderung sprechen im Moment wahrscheinlich gegen eine Förderung. Frag bei der Agentur für Arbeit nach, ob in deinem Fall eine Ausnahme oder ein späterer Zeitpunkt in Frage kommt.
Prüfe zuerst deinen Wunschkurs
Gefördert werden nur AZAV-zugelassene Kurse mit mehr als 120 Stunden. Kläre das beim Bildungsträger oder wähle einen Kurs, der beide Punkte erfüllt.
100 % gefördert mit Bildungsgutschein. Wir helfen dir beim Antrag.
Beratung anfragenoder anrufen: 07152 31 97 3 207Eine Förderung mit voller Kostenübernahme kann in Frage kommen
Bei dir kann die Agentur 100 % der Kurskosten tragen, dazu einen Zuschuss zum Gehalt. Sprich jetzt mit deinem Arbeitgeber und vereinbare eine Beratung bei der Agentur für Arbeit.
100 % gefördert mit Bildungsgutschein. Wir helfen dir beim Antrag.
Beratung anfragenoder anrufen: 07152 31 97 3 207Eine Förderung kann in Frage kommen, dein Arbeitgeber zahlt mit
Dein Arbeitgeber trägt hier einen Teil der Kurskosten und erhält einen geringeren Lohnzuschuss. Bring die Fördersätze ins Gespräch mit und lass ihn Kontakt zum Arbeitgeber-Service aufnehmen.
100 % gefördert mit Bildungsgutschein. Wir helfen dir beim Antrag.
Beratung anfragenoder anrufen: 07152 31 97 3 207Diese Entscheidungshilfe gibt dir eine erste Orientierung. Sie ersetzt keine persönliche Beratung.
Die Agentur für Arbeit entscheidet immer nach Ermessen, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Was dein Arbeitgeber konkret beitragen muss, liest du im Abschnitt Was dein Arbeitgeber beitragen muss.
Was dein Arbeitgeber beitragen muss
Laut dem Antrag auf Arbeitsentgeltzuschuss der Bundesagentur für Arbeit hat dein Arbeitgeber klare Pflichten:
- Dein Arbeitsverhältnis bleibt während der gesamten Weiterbildung bestehen.
- Er stellt dich für die Kursdauer frei und zahlt dein Gehalt weiter.
- Er trägt seinen Anteil an den Kurskosten (je nach Betriebsgröße).
- Er beantragt den Lohnzuschuss rechtzeitig vor Kursbeginn.
- Innerhalb von zwei Monaten nach Förderende weist er Beschäftigung, Lohnzahlung und Sozialversicherungsbeiträge nach.
Bei mehreren Beschäftigten mit ähnlichem Weiterbildungsbedarf kann dein Arbeitgeber einen Sammelantrag stellen, wenn die Beschäftigten oder der Betriebsrat einverstanden sind. Ansprechpartner für Firmen ist der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur.
So gehst du vor
- Kurs auswählen und prüfen, ob er die Voraussetzungen erfüllt.
- Mit deinem Arbeitgeber sprechen und die Fördersätze mitbringen.
- Beratung bei der Agentur für Arbeit, dein Arbeitgeber wendet sich an den Arbeitgeber-Service.
- Bildungsgutschein erhalten, Zuschuss vor Kursbeginn beantragen lassen, starten.
„Ich möchte mich zum Thema Finanzbuchhaltung weiterbilden, damit ich mehr Aufgaben übernehmen kann. Über § 82 SGB III übernimmt die Agentur für Arbeit bei unserer Betriebsgröße die Kurskosten und einen Teil meines Gehalts. Können wir gemeinsam mit dem Arbeitgeber-Service klären, ob das für uns passt?“
Geht das auch mit einem Kurs der Minister Fachschule?
Formal ja: Die Minister Fachschule ist nach AZAV zertifiziert, und die hier vorgestellten Kurse liegen mit 880 bzw. 960 Unterrichtseinheiten weit über 120 Stunden. Der Haken: Diese Kurse laufen in Vollzeit über 22 bis 24 Wochen (Mo–Do 8:30–16:20 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr). Das funktioniert nur, wenn dein Arbeitgeber dich vollständig freistellt und weiter bezahlt.
Daneben gibt es vereinzelt auch Kurse in Teilzeit. Du findest sie in der Übersicht aller Kurse unter „Weitere Kurse“. Ob ein solcher Kurs die Voraussetzungen für § 82 erfüllt, etwa mehr als 120 Stunden, klärst du am besten in der Beratung.
Bei den Vollzeitkursen klappt es am ehesten in kleinen Betrieben unter 50 Beschäftigten oder wenn du 45+ bzw. schwerbehindert bist. Typische Beispiele: Du übernimmst in der Sachbearbeitung mehr Buchhaltung, dann passt der Finanzfachmann (m/w/d). Du wechselst vom Außendienst in den digitalen Vertrieb, dann passt der Digital Sales Manager (m/w/d). Du gehst von der Assistenz ins Personalwesen, dann passt der Fachmann für Personalmanagement (m/w/d). Der Einstieg ist je nach freien Plätzen zu jedem Modul möglich, und online sparst du Fahrzeit.
Willst du deinen Arbeitgeber dagegen verlassen, ist § 82 der falsche Weg. Dann kommt eher § 81 infrage.
Häufige Fragen
Habe ich einen Anspruch auf die Förderung?
Nein. Die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen.
Ich beziehe neben dem Job Bürgergeld. Geht das trotzdem?
Ja, die Förderung kann dann auch über das Jobcenter laufen. Bei einem Sammelantrag deines Arbeitgebers entscheidet die Arbeitsagentur.
Gibt es die Kurse der Minister Fachschule in Teilzeit?
Vereinzelt ja. Die hier vorgestellten Kurse finden in Vollzeit statt. Einzelne Kurse in Teilzeit findest du in der Übersicht aller Kurse unter „Weitere Kurse“.
Lass dich kostenlos beraten
Du willst dich weiterbilden und die Kosten über einen Bildungsgutschein abdecken? Wir beraten dich kostenlos und unverbindlich zu unseren Kursen – ruf uns an unter 07152 31 97 3 207 oder schreib uns über das Kontaktformular.
Quellen
- § 82 SGB III Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes (buzer.de)
- § 82 SGB III – Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und… – dejure.org (dejure.org)
- SGB III § 82 Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – NWB Gesetze (datenbank.nwb.de)
- Fachliche Weisungen Förderung der beruflichen Weiterbildung nach (arbeitsagentur.de)
- FAQ Weiterbildungsförderung Beschäftigter (§ 82 SGB III), … (arbeitgeber.de)
- Seite 1 von 6 AEZ 1 – 02/2024 Antrag auf Arbeitsentgeltzuschuss für (arbeitsagentur.de)
- Mehr Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten. (arbeitsagentur.de)
- Weiterbildung für Ihr Personal (arbeitsagentur.de)
Bild: techvaran / Pixabay