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Aufstiegs-BAföG Reform: Was sich jetzt ändern soll

5 Min. Lesezeit

Bis zu 18.000 Euro für Lehrgänge, mehr Darlehenserlass und keine Anrechnung von Arbeitgeberzuschüssen: Der Bund will das Aufstiegs-BAföG umbauen. Hier erfährst du, was geplant ist und wann der Bildungsgutschein die bessere Wahl ist.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Höchstförderung für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren soll von 15.000 auf 18.000 Euro steigen.
  • Wer die Prüfung besteht, soll 60 statt 50 Prozent des Darlehens für diese Gebühren erlassen bekommen.
  • Zuschüsse des Arbeitgebers sollen nicht mehr auf den Maßnahmebeitrag angerechnet werden.
  • Die Reform ist noch nicht beschlossen. Die erste Lesung im Bundestag war für den 14.10.2026 angesetzt.

Die Aufstiegs-BAföG Reform soll Fortbildungen deutlich besser fördern: Die Bundesregierung plant höhere Förderbeträge, einen größeren Darlehenserlass bei bestandener Prüfung und keine Anrechnung von Arbeitgeberzuschüssen mehr. Beschlossen ist das Gesetz aber noch nicht. Es liegt dem Bundestag als Entwurf vor.

Aufstiegs-BAföG-Reform: Darum geht es und so ist der Stand

Das Aufstiegs-BAföG beruht auf dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG. Das Bundeskabinett hat am 15.7.2026 den Entwurf für ein „Fünftes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes“ beschlossen, wie Haufe berichtet.

Danach ging die AFBG-Novelle in den Bundestag:

  • Der Gesetzentwurf trägt die Drucksachennummer 21/8412. Der Pressedienst „heute im bundestag“ hat ihn am 8.10.2026 vorgestellt.
  • Die erste Lesung war für Mittwoch, den 14.10.2026, angesetzt. Geplant waren 30 Minuten Beratung.
  • Danach soll der Entwurf in die Ausschüsse gehen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Deutscher Bundestag).

Wichtig für dich: Alle folgenden Punkte sind geplante Änderungen. Bis der Bundestag das Gesetz verabschiedet hat, gelten die bisherigen Regeln.

Die Änderungen im Überblick: höhere Förderung, mehr Erlass, keine Anrechnung

Laut Gesetzentwurf sollen sich beim Aufstiegs-BAföG vor allem diese Punkte ändern:

Bereich Bisher Geplant
Höchstförderung Lehrgangs- und Prüfungsgebühren 15.000 Euro 18.000 Euro
Höchstförderung Meisterstück oder vergleichbare Arbeiten 2.000 Euro 4.000 Euro
Darlehenserlass bei bestandener Prüfung (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) 50 Prozent 60 Prozent
Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende 150 Euro pro Monat und Kind 160 Euro pro Monat und Kind
Zuschüsse des Arbeitgebers werden angerechnet keine Anrechnung auf den Maßnahmebeitrag

Daneben stellt der Entwurf zwei Punkte klar:

  • Die Vorbereitung auf Abschlüsse nach Hochschulrecht wird nicht über das AFBG gefördert.
  • Erstmals wird festgelegt, was ein „Träger“ einer Fortbildung ist.

Was Berufstätige konkret davon haben

Für Berufstätige ist vor allem der Wegfall der Anrechnung interessant. Wenn dein Arbeitgeber einen Teil der Fortbildung bezahlt, soll das deine Förderung künftig nicht mehr verringern. Durch die höhere Förderobergrenze von 18.000 Euro sollen außerdem auch teurere Lehrgänge besser abgedeckt werden. Und wer die Prüfung besteht, muss weniger zurückzahlen, weil 60 statt 50 Prozent des Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden sollen.

Was Alleinerziehende davon haben

Alleinerziehende sollen einen höheren Kinderbetreuungszuschlag bekommen: 160 statt 150 Euro pro Monat und Kind. Das soll für Fortbildungen in Vollzeit und in Teilzeit gelten.

Was die Opposition fordert und was noch offen ist

Den Grünen gehen die Pläne nicht weit genug. In einem eigenen Antrag (21/2562) fordern sie unter anderem:

  • einen Unterhaltsbeitrag auch bei Fortbildungen in Teilzeit,
  • einen Unterhaltsbeitrag, der an den BAföG-Bedarfssatz nach § 13 BAföG gekoppelt ist,
  • eine Förderung auch für Fortbildungen auf derselben DQR-Stufe,
  • einen Kinderbetreuungszuschlag von 250 Euro,
  • eine kostenfreie Meisterausbildung als Vollzuschuss.

Noch offen ist, in welcher Form der Bundestag das Gesetz am Ende verabschiedet und ab wann die neuen Regeln gelten. In den Ausschussberatungen kann sich am Entwurf noch etwas ändern. Wenn du eine Aufstiegsfortbildung planst, solltest du den weiteren Verlauf im Blick behalten und dich vor dem Antrag zu den dann geltenden Beträgen informieren.

Aufstiegs-BAföG oder Bildungsgutschein: Welche Förderung passt zu mir?

Viele verwechseln die beiden Förderwege. Dabei richten sie sich an unterschiedliche Gruppen:

  • Aufstiegs-BAföG: Es richtet sich eher an Berufstätige, die einen öffentlich-rechtlichen Fortbildungsabschluss anstreben, zum Beispiel einen Meister. Ein Teil der Förderung ist ein Darlehen.
  • Bildungsgutschein: Er richtet sich an Menschen, die arbeitslos sind oder denen Arbeitslosigkeit droht. Mit dem Gutschein werden die Kosten einer zertifizierten Weiterbildung zu 100 Prozent übernommen, auch wenn du dich beruflich neu orientieren willst. Kostenträger sind zum Beispiel die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Zur Klarheit: Die Kurse der Minister Fachschule werden über den Bildungsgutschein gefördert, nicht über das Aufstiegs-BAföG. Wir sind seit über 40 Jahren zertifizierter Bildungsträger mit Qualitätsmanagement nach AZAV. Du kannst online per Videokonferenz oder vor Ort in Leonberg teilnehmen.

Wenn dich kaufmännische Aufstiegsthemen interessieren, passen zum Beispiel der Finanzfachmann (m/w/d) mit Buchführung, Rechnungswesen und Steuern oder der Fachmann für Personalmanagement (m/w/d) mit Personalverwaltung, Personalführung und -entwicklung.

Arbeitsmarkt und Stellenabbau: Warum Weiterbildung gerade jetzt wichtig ist

Im September 2026 waren in Deutschland 2,994 Millionen Menschen arbeitslos. Die Quote lag bei 6,4 Prozent. Das sind knapp 40.000 Arbeitslose mehr als im Vorjahr (WirtschaftsWoche). Die Zahlen für Oktober veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit am 30.10.2026 (Agentur für Arbeit).

Wenn du in der Industrie arbeitest, etwa im Metall- oder Maschinenbau, und dein Arbeitsplatz wegfällt oder wegzufallen droht, kann der Wechsel in den Vertrieb ein Weg sein. Deine Produkt- und Branchenkenntnis ist dort wertvoll. Der Fachmann für Vertriebsmanagement (m/w/d) vermittelt Verkaufstechnik, Gesprächsführung und Vertriebsstrategie. Der Digital Sales Manager (m/w/d) setzt stärker auf digitale Kommunikation und KI im Vertrieb. Ist dein ganzes Team vom Stellenabbau betroffen, kann außerdem das Outplacement über unsere Schwesterfirma ADVICO helfen.

Häufige Fragen

Gilt die Aufstiegs-BAföG Reform schon?

Nein. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der im Bundestag beraten wird. Bis zur Verabschiedung gelten die bisherigen Regeln.

Wird der Zuschuss meines Arbeitgebers künftig angerechnet?

Laut Entwurf nicht mehr. Zuschüsse des Arbeitgebers sollen nicht mehr auf den Maßnahmebeitrag angerechnet werden.

Kann ich Kurse der Minister Fachschule mit Aufstiegs-BAföG finanzieren?

Nein. Unsere Kurse werden über den Bildungsgutschein gefördert. Mit dem Gutschein sind sie für dich zu 100 Prozent kostenlos.

Wer bekommt einen Bildungsgutschein?

Er richtet sich an Menschen, die arbeitslos sind oder denen Arbeitslosigkeit droht. Ob du ihn bekommst, entscheidet zum Beispiel die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

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Du willst dich weiterbilden und die Kosten über einen Bildungsgutschein abdecken? Wir beraten dich kostenlos und unverbindlich zu unseren Kursen. Ruf uns an unter 07152 31 97 3 207 oder schreib uns über das Kontaktformular.

Quellen

Bild: sasint / Pixabay

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