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Arbeitsmarkt & News

Jobcenter Beratung alle sechs Wochen: Was ab 2027 gilt

Von 7 Min. Lesezeit

Die Bundesagentur für Arbeit will Arbeitsuchende ab 2027 enger begleiten. Besonders im Blick: alle, die gerade eine Weiterbildung abgeschlossen haben.

Das Wichtigste in Kürze
  • Laut einer BA-Weisung vom 22.10.2026 sollen ausgewählte Arbeitsuchende ab 2027 im Schnitt alle sechs Wochen beraten werden.
  • Die Regel gilt für gemeinsame Einrichtungen von Agentur und Kommune, nicht direkt für rein kommunale Jobcenter.
  • Wer eine Maßnahme wie eine berufliche Weiterbildung abgeschlossen hat, soll bevorzugt ausgewählt werden.
  • Bis Ende Dezember 2026 legen die Jobcenter erstmals fest, wer enger betreut wird.

Ja, für einen Teil der Menschen mit Grundsicherungsgeld wird es ab 2027 deutlich mehr Termine geben: Sie sollen im Schnitt alle sechs Wochen ein Beratungsgespräch im Jobcenter bekommen. Ausdrücklich dazu gehören Menschen, die eine Weiterbildung abgeschlossen haben. Hier erfährst du, wen die Regel betrifft, wen nicht und wie du die Termine für dich nutzt.

Neue BA-Weisung: Jobcenter sollen ab 2027 alle sechs Wochen beraten

Am 22. Oktober 2026 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Weisung zum „Rahmenkonzept zur Stärkung der Vermittlung“ herausgegeben. Sie gilt seit dem 23. Oktober 2026. Umsetzen sollen die Jobcenter das Konzept ab 2027.

Das Ziel: Eine ausgewählte Gruppe von Menschen mit Grundsicherungsgeld soll durch häufigere Gespräche schneller eine Stelle finden. Zur Einordnung: Seit dem 1. Juli 2026 heißt das frühere Bürgergeld Grundsicherungsgeld.

Hinweis: Die Details stammen aus Berichten von Fachportalen. Den genauen Wortlaut findest du im Weisungsbereich auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

Wen die Jobcenter-Termine 2027 betreffen – und wen nicht

Die Regel gilt nur für gemeinsame Einrichtungen, also Jobcenter, die Agentur für Arbeit und Kommune zusammen betreiben. Rein kommunale Jobcenter (Optionskommunen) sind nicht direkt betroffen. Frag im Zweifel bei deinem Jobcenter nach, zu welcher Form es gehört.

Bevorzugt ausgewählt werden sollen:

  • Menschen, die seit höchstens sechs Monaten in der SGB-II-Vermittlung sind, auch nach einem Wechsel vom Arbeitslosengeld ins Grundsicherungsgeld
  • Menschen, die eine Maßnahme abgeschlossen haben, zum Beispiel eine berufliche Weiterbildung
  • Menschen mit einem Nebenjob von insgesamt weniger als 15 Stunden pro Woche
  • Menschen nach einem Berufssprachkurs
  • Menschen nach dem Integrationskurs mit mindestens Sprachniveau A2, die nach sechs Monaten intensiver Beratung im „Job-Turbo“ noch keine Stelle haben

Langzeitarbeitslose können die Jobcenter zusätzlich einbeziehen. Bis Ende Dezember 2026 müssen sie erstmals festlegen und im Vermittlungssystem markieren, wer intensiver betreut wird.

Entscheidungshilfe

Kommst du für die Beratung alle sechs Wochen in Frage?

Beantworte ein paar kurze Fragen und erhalte eine erste Einschätzung samt passendem nächstem Schritt.

Frage 1ca. 1 Minute
Welche Form hat dein Jobcenter?

Gemeinsame Einrichtungen betreiben Agentur für Arbeit und Kommune zusammen. Rein kommunale Jobcenter heißen Optionskommunen.

Jobcenter nach der Weiterbildung: So nutzt du die engere Begleitung

Wenn du gerade eine Weiterbildung abschließt, wirst du ab 2027 wahrscheinlich öfter eingeladen. Sieh das als Chance: Alle sechs Wochen kannst du zeigen, was sich bei deiner Jobsuche getan hat.

  • Bewerbungen dokumentieren: Halte fest, wo du dich beworben hast und mit welchem Ergebnis.
  • Neue Kenntnisse belegen: Zertifikate und Praxisprojekte machen deine Qualifikation greifbar.
  • Konkrete Unterstützung anfragen: etwa Hilfe bei Bewerbungskosten oder Vermittlungsvorschläge für dein neues Berufsfeld.

Bei der Minister Fachschule gehören regelmäßiges Bewerbertraining, Kontakte zu Unternehmen (oft mit direkter Vermittlung) und Praxisprojekte für dein eigenes Portfolio zu jedem Kurs. So hast du in jedem Termin etwas Konkretes vorzuweisen.

Noch keine Weiterbildung? So sprichst du den Bildungsgutschein an

Bist du neu im Jobcenter oder hast nur einen kleinen Nebenjob, ist der häufigere Termin ein guter Anlass, eine Weiterbildung anzusprechen. Seit dem 1. Januar 2025 fördert die Agentur für Arbeit Weiterbildungen auch für Menschen in der Grundsicherung, meist per Bildungsgutschein nach § 81 SGB III. Das Jobcenter berät dich und bereitet den Weg dorthin vor.

  • Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Agentur entscheidet nach Ermessen. Begründe also gut, warum die Weiterbildung deine Jobchancen verbessert.
  • Bei einer Weiterbildung mit Berufsabschluss gibt es zusätzlich 150 € Weiterbildungsgeld im Monat und Prämien von 1.000 € und 1.500 € für bestandene Prüfungen.
  • Den kürzeren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS, § 45 SGB III) bewilligt das Jobcenter selbst.

Wichtig: Den Bildungsgutschein kannst du nicht online beantragen. Er wird nach dem Beratungsgespräch ausgestellt.

Passende Kurse bei uns, je nach Vorerfahrung: Online Marketing Manager, Digital Sales Manager, Fachmann für Vertriebsmanagement, Finanzfachmann oder Fachmann für Personalmanagement. Alle sind mit Bildungsgutschein zu 100 % förderfähig, AZAV-zertifiziert und laufen hybrid, online oder vor Ort. Der Einstieg ist zu jedem Modul möglich, ein Notebook bekommst du kostenlos für die Kursdauer.

Nach einem Berufs- oder Integrationskurs kann Deutsch für den Job der nächste Schritt sein, etwa mit Fit für Deutsch – Berufsbezogenes Deutsch für den kaufmännischen Bereich ab Niveau A2 oder Berufsbezogenes Deutsch – Mittelstufe I im kaufmännischen Bereich. Weitere Kurse findest du in unserem Kursfinder.

Was 2027 sonst noch kommt: geplante Änderung in § 3 SGB II

Ebenfalls zum 1. Januar 2027 geplant ist eine Ergänzung von § 3 SGB II (Bundestags-Drucksache 21/7870). Die Leistungen der Jobcenter sollen dann darauf zielen, dass Menschen mit eigener Arbeit dauerhaft finanziell auf eigenen Beinen stehen, auch wenn sich ihre Familiensituation ändert, etwa nach einer Trennung. Das ist bisher nur ein Entwurf: Die Anhörung fand am 12. Oktober 2026 statt, die zweite und dritte Lesung stehen noch aus.

Der Arbeitsmarkt gibt leichten Rückenwind: Das IAB-Arbeitsmarktbarometer stieg im Oktober 2026 auf 100,1 Punkte und liegt damit erstmals seit Jahresbeginn leicht im positiven Bereich.

So bereitest du dich auf die Termine vor

  1. Bewerbungsliste und Nachweise aktuell halten
  2. Zeugnisse und Weiterbildungszertifikate griffbereit haben
  3. Konkrete Fragen und Wünsche notieren, zum Beispiel zu Weiterbildung oder AVGS
  4. Das Merkblatt 6 „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ vorab lesen
  5. Anliegen, Termine und Nachweise über jobcenter.digital erledigen

Häufige Fragen

Muss ich ab 2027 öfter zum Jobcenter?

Nur wenn dein Jobcenter eine gemeinsame Einrichtung ist und dich für die intensivere Betreuung auswählt. Das wird bis Ende Dezember 2026 festgelegt.

Gilt die Regel auch in kommunalen Jobcentern?

Rein kommunale Jobcenter (Optionskommunen) sind von der Weisung nicht direkt betroffen.

Kann ich den Bildungsgutschein online beantragen?

Nein. Er wird nach einem Beratungsgespräch ausgestellt. Sprich das Thema also aktiv im Termin an.

Jetzt kostenlos beraten lassen

Du willst dich weiterbilden und die Kosten über einen Bildungsgutschein abdecken? Wir beraten dich kostenlos und unverbindlich zu unseren Kursen – ruf uns an unter 07152 31 97 3 207 oder schreib uns über das Kontaktformular.

Quellen

  • Die wichtigsten Merkblätter und Formulare zu Karriere und Weiterbildung (arbeitsagentur.de)

Bild: andreas160578 / Pixabay

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