Berufsabschluss nachholen: 3 Wege und wer die Kosten trägt
Keine Lehre bekommen oder nie eine gemacht? Für einen Berufsabschluss ist es nicht zu spät, und oft musst du die Kosten nicht selbst tragen.
- Laut BA-Ausbildungsbilanz begannen 2025/26 nur 179.000 von 447.000 gemeldeten Bewerber:innen bis Ende September eine Lehre.
- Einen Berufsabschluss holst du per Umschulung, Externenprüfung oder Validierungsverfahren bei der Kammer nach.
- Den Bildungsgutschein gibt es nicht als Download, sondern erst nach einem Beratungsgespräch bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter.
- Mit Bildungsgutschein ist deine Weiterbildung bei der Minister Fachschule zu 100 % kostenlos.
Ja, du kannst auch mit 30, 40 oder später noch einen Berufsabschluss nachholen. Dafür gibt es drei Wege: eine verkürzte Umschulung, die Externenprüfung bei der Kammer oder das Validierungsverfahren. Bist du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht, können Agentur für Arbeit oder Jobcenter die Kosten mit einem Bildungsgutschein übernehmen.
Keine Ausbildung? Was die neuen BA-Zahlen zeigen
Nach der Ausbildungsbilanz der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 30. Oktober 2026 waren 447.000 Bewerber:innen gemeldet, 3.000 mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig gab es 453.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen, 31.000 weniger. Bis Ende September haben nur 179.000 Bewerber:innen eine Lehre begonnen, also rund 40 Prozent. Wie regionalupdate.de berichtet, ist das der niedrigste Anteil seit der Wiedervereinigung.
46.000 Bewerber:innen standen ohne Ausbildungsplatz und ohne Alternative da, während 48.000 Lehrstellen unbesetzt blieben. Auch der Arbeitsmarkt insgesamt bewegt sich kaum: Im Oktober 2026 zählte die BA 2.955.000 Arbeitslose, 44.000 mehr als ein Jahr zuvor. BA-Chefin Andrea Nahles sagte dazu: „Der Rückgang der Arbeitslosigkeit fällt im Oktober vergleichsweise schwach aus.“
Für dich heißt das: Wer keine Lehre bekommen oder sie nie gemacht hat, hat später noch Möglichkeiten. Ein Abschluss verbessert deine Chancen gerade dann, wenn der Arbeitsmarkt angespannt ist.
Drei Wege, um den Berufsabschluss nachzuholen
1. Umschulung
Eine Umschulung führt zum gleichen Abschluss wie eine Ausbildung, ist aber kürzer. Nach § 180 Abs. 4 SGB III muss sie in der Regel um mindestens ein Drittel kürzer sein als die reguläre Ausbildung. Bei uns kannst du zum Beispiel die Umschulung zum Kaufmann/zur Kauffrau für IT-Systemmanagement (IHK) machen: ca. 104 Wochen mit Vorbereitung auf die IHK-Abschlussprüfung. Es gibt sie auch als Variante mit 9 Monaten Praktikum.
2. Externenprüfung
Du arbeitest schon lange in einem Beruf, hast aber keinen Abschluss? Dann kannst du direkt zur Abschlussprüfung gehen. Nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) wirst du zugelassen, wenn du mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit in diesem Beruf gearbeitet hast. Den Antrag auf Zulassung stellst du bei deiner zuständigen IHK oder Handwerkskammer. Ein bundesweites Formular gibt es nicht, frag deshalb direkt bei deiner regionalen Kammer nach.
3. Validierungsverfahren
Seit dem 1. Januar 2025 können Berufserfahrene ab 25 Jahren nach §§ 50b ff. BBiG ihre beruflichen Fähigkeiten auch ohne klassische Prüfung feststellen lassen. Die Kammer bescheinigt sie ganz oder teilweise. Informationen und Antrag bekommst du ebenfalls über die zuständige Kammer.
Wer zahlt? Umschulung mit Bildungsgutschein
Nach § 81 Abs. 2 SGB III kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Abschluss fördern, wenn
- du keinen Berufsabschluss hast, oder
- du zwar einen Abschluss hast, aber seit mehr als vier Jahren an- oder ungelernt arbeitest und deinen Beruf voraussichtlich nicht mehr ausüben kannst.
Wichtig: Warst du weniger als drei Jahre berufstätig, gibt es die Förderung nur, wenn eine reguläre Ausbildung für dich aus persönlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Zusätzlich sieht § 87a SGB III Prämien vor: 1.000 Euro nach bestandener Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach bestandener Abschlussprüfung. Dazu kommt ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat bei einer Weiterbildung mit Berufsabschluss. Ob und wie das für dich gilt, besonders als Jobcenter-Kund:in, klärst du am besten im Beratungsgespräch. Neben Agentur und Jobcenter kommen je nach Situation auch Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft als Kostenträger infrage.
So beantragst du die Förderung Schritt für Schritt
- Melde dich arbeitsuchend oder arbeitslos: online über Arbeitslos melden bei der Bundesagentur für Arbeit. Jobcenter-Kund:innen nutzen die Online-Dienste der Jobcenter.
- Informiere dich vorab: Die BA erklärt die Voraussetzungen auf der Seite Förderung der beruflichen Weiterbildung.
- Vereinbare ein Beratungsgespräch: Einen Antrag auf Bildungsgutschein zum Herunterladen gibt es nicht. Den Gutschein bekommst du erst nach der Beratung bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter.
- Wähle einen zugelassenen Kurs und löse den Gutschein beim Bildungsträger ein.
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Diese Schritte passen zu deinen Angaben. Hake ab, was du erledigt hast.
Gut zu wissen
- Ohne Abschluss kann eine Umschulung mit Bildungsgutschein nach § 81 Abs. 2 SGB III in Frage kommen.
- Eine Förderung kann in Frage kommen, wenn du deinen erlernten Beruf voraussichtlich nicht mehr ausüben kannst.
- Oft brauchst du keine zweite Ausbildung: Eine kompakte Weiterbildung, etwa Finanzfachmann (22 Wochen) oder Personalmanagement (24 Wochen), kann schneller zum neuen Job führen.
- Dann kann die Externenprüfung nach § 45 Abs. 2 BBiG für dich in Frage kommen.
- Wichtig: Dann gibt es die Förderung nur, wenn eine reguläre Ausbildung für dich aus persönlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
- Mit Berufserfahrung kann für dich auch das Validierungsverfahren nach §§ 50b ff. BBiG in Frage kommen.
- Das Validierungsverfahren gibt es erst ab 25. Für Umschulung und Externenprüfung gilt keine Altersgrenze.
- Ob Prämien und Weiterbildungsgeld für dich gelten, klärst du am besten im Beratungsgespräch.
- Je nach Situation kommen auch Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft als Kostenträger infrage. Kläre das mit der zuständigen Stelle.
Such dir einen Kurs bei uns aus oder melde dich direkt bei uns. Wir schicken dir kostenlose Kursunterlagen, die du ins Beratungsgespräch mitnehmen kannst.
Melde dich online über „Arbeitslos melden“ bei der Bundesagentur für Arbeit. Das ist die Grundlage für eine Förderung durch die Agentur.
Als Jobcenter-Kund:in nutzt du die Online-Dienste der Jobcenter, um dein Anliegen zu melden und einen Termin anzufragen.
Lies vorab die Seite „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ der Bundesagentur für Arbeit. So weißt du, welche Voraussetzungen für dich wichtig sind.
Einen Antrag zum Herunterladen gibt es nicht: Den Gutschein bekommst du erst nach der Beratung bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Frag dort auch nach Prämien und Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III.
Stell den Antrag bei deiner zuständigen IHK oder Handwerkskammer. Ein bundesweites Formular gibt es nicht, frag deshalb direkt bei deiner regionalen Kammer nach.
Informationen und Antrag bekommst du bei deiner zuständigen Kammer. Sie bescheinigt deine beruflichen Fähigkeiten ganz oder teilweise.
Wähle einen zugelassenen Kurs und löse deinen Bildungsgutschein beim Bildungsträger ein. Bei den meisten unserer Kurse ist ein laufender Einstieg möglich.
Geschafft: Du hast alle Schritte erledigt und bist auf dem Weg zu deinem Abschluss.
Alle Details zu Umschulung, Externenprüfung und Validierung findest du noch einmal unter Drei Wege im Überblick.
100 % gefördert mit Bildungsgutschein. Wir helfen dir beim Antrag.
Beratung anfragenoder anrufen: 07152 31 97 3 207Dieser Fahrplan gibt dir eine erste Orientierung. Er ersetzt keine persönliche Beratung.
Schon einen Abschluss? Schneller in einen neuen Beruf
Hast du bereits einen kaufmännischen Abschluss oder viel Berufserfahrung, brauchst du oft keine zweite Ausbildung. Eine kompakte Weiterbildung bringt dich schneller in einen neuen Job, etwa als Fachmann für Personalmanagement (m/w/d) in 24 Wochen oder als Finanzfachmann (m/w/d) in 22 Wochen. Auch Online-Marketing, Digital Sales und Vertriebsmanagement gehören zu unserem Angebot.
Alle Kurse laufen hybrid: online per Videokonferenz oder vor Ort an unseren zertifizierten Standorten. Teilnehmende bekommen ein kostenloses Notebook für die Kursdauer, regelmäßiges Bewerbertraining und Kontakte zu Unternehmen. Im Bereich „Schul- und Berufsabschlüsse“ findest du in unserem Kursfinder 285 Kurse, dazu 10 Vorbereitungskurse. Bei den meisten Kursen ist ein laufender Einstieg möglich.
Häufige Fragen
Kann ich mit 30 noch eine Ausbildung nachholen?
Ja. Eine Altersgrenze für Umschulung oder Externenprüfung gibt es nicht. Für das Validierungsverfahren musst du mindestens 25 Jahre alt sein.
Gibt es einen Antrag auf Bildungsgutschein zum Download?
Nein. Der Bildungsgutschein wird nach einem Beratungsgespräch bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ausgestellt.
Was kostet mich die Weiterbildung?
Mit Bildungsgutschein ist die Weiterbildung bei der Minister Fachschule zu 100 Prozent kostenlos.
Lass dich kostenlos beraten
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Quellen
- Arbeitsmarkt im Oktober 2026 | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
- Bundesagentur: 2,955 Millionen Arbeitslose im Oktober, so wenige Azubi-Starts wie nie seit der Einheit (regionalupdate.de)
- Ausbildungsmarkt 2026: Weniger Stellen, mehr Bewerber (berliner-zeitung.de)
Bild: Pexels / Pixabay
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