Gehaltsangabe in der Stellenanzeige: Wann kommt die Pflicht?
Eine Auswertung des Jobportals Stellenanzeigen.de zeigt: Stellenanzeigen mit Gehalt bekommen mehr Bewerbungen. Doch das deutsche Gesetz zur Lohntransparenz lässt weiter auf sich warten. Was das für dich bedeutet.
- Laut einer Auswertung des Jobportals Stellenanzeigen.de nennen mehr Arbeitgeber als im Vorjahr ein Gehalt, und solche Anzeigen bekommen mehr Bewerbungsklicks.
- Deutschland hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie am 7. Juni 2026 verpasst.
- Nach Plan des Familienministeriums soll das deutsche Gesetz Anfang 2027 in Kraft treten.
- Die Richtlinie sieht Gehaltsangaben vor dem ersten Gespräch und ein Verbot der Frage nach dem bisherigen Gehalt vor.
Eine gesetzliche Pflicht zur Gehaltsangabe in der Stellenanzeige gibt es in Deutschland noch nicht, denn das Umsetzungsgesetz zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie fehlt bisher. Geplant ist, dass es Anfang 2027 in Kraft tritt. Dann müssen Arbeitgeber ein Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne nennen, und die Frage nach deinem bisherigen Gehalt soll verboten werden.
Neue Studie: Mit Gehaltsangabe kommen mehr Bewerbungen
Eine Auswertung des Jobportals Stellenanzeigen.de zeigt, wie Haufe am 29. Oktober 2026 berichtet: Obwohl es noch kein deutsches Gesetz zur Lohntransparenz gibt, nennen mehr Arbeitgeber als im Vorjahr ein Gehalt in ihren Stellenanzeigen. Und wenn das Gehalt in der Anzeige steht, klicken mehr Menschen auf „Bewerben“.
Für dich heißt das: Gehaltsangaben werden schon jetzt häufiger, auch ohne Pflicht. Viele Unternehmen merken, dass Offenheit beim Gehalt ihnen hilft, Bewerbende zu gewinnen.
Gehaltsangabe in der Stellenanzeige: Der Stand im Herbst 2026
Grundlage für die geplante Pflicht ist die Richtlinie (EU) 2023/970. Nach Artikel 34 der Richtlinie hätte sie bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Deutschland hat diese Frist verpasst.
- Zeitplan verschoben: Das Kabinett sollte das Gesetz am 24. Juni 2026 beschließen. Der Termin wurde auf August 2026 verschoben. Bis Ende Oktober gab es weiterhin kein Gesetz, wie Haufe berichtet.
- Entwurf in Arbeit: Laut einer Antwort der Bundesregierung im Bundestag (Drucksache 21/7026) hat das Ministerium einen Gesetzentwurf vorbereitet, klärt aber noch einzelne Fragen. Danach soll das Gesetzgebungsverfahren starten.
- Plan des Familienministeriums: Die Regeln sollen „aufs Notwendige beschränkt, möglichst bürokratiearm“ umgesetzt werden. Das Gesetz soll Anfang 2027 in Kraft treten.
- Mögliche Folgen: Die EU-Kommission kann ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten. Am Ende können Pauschalzahlungen oder tägliche Zwangsgelder drohen.
Was die EU-Richtlinie für Bewerbende ändert
Die Richtlinie (EU) 2023/970 sieht für dich als Bewerberin oder Bewerber vor allem drei Punkte vor:
- Gehaltsspanne vorab: Das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne steht in der Anzeige oder wird dir spätestens vor dem ersten Vorstellungsgespräch genannt (Artikel 5 Absatz 1).
- Keine Frage nach dem bisherigen Gehalt: Arbeitgeber dürfen dich nicht mehr fragen, was du bisher verdient hast (Artikel 5 Absatz 2).
- Für alle Arbeitgeber: Die Regeln gelten unabhängig von der Größe des Unternehmens.
Hintergrund ist die Lohnlücke: Frauen verdienen nach Zahlen des Statistischen Bundesamts etwa 16 % weniger als Männer. Im Koalitionsvertrag ist gleicher Lohn bis 2030 als Ziel festgehalten.
Heute oder ab 2027? Teste dein Wissen zur Gehaltsangabe
Fünf kurze Fragen zum Unterschied zwischen heutiger Rechtslage und geplanter Regelung.
Da ist noch Luft nach oben. Lies den Abschnitt zur EU-Richtlinie noch einmal in Ruhe und probier es dann erneut.
Ein guter Anfang! Ein paar Unterschiede zwischen heutiger und geplanter Regelung kannst du noch einmal nachlesen.
Stark! Du kennst den Unterschied zwischen heutiger Rechtslage und geplanter Regelung sehr gut.
Wie du Gehaltsangaben schon jetzt für dich nutzt, liest du in den Tipps für deine Bewerbung.
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Heute gilt noch das Entgelttransparenzgesetz von 2017: Einen Auskunftsanspruch gibt es nur in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten, einen Bericht im Lagebericht erst ab 500 Beschäftigten. Laut Artikel 7 der Richtlinie bekommen künftig alle Beschäftigten Auskunft über ihr Gehalt und das Durchschnittsgehalt vergleichbarer Kolleginnen und Kollegen, getrennt nach Geschlecht. Dazu kommen Berichtspflichten:
| Beschäftigte | Erster Bericht | Danach |
|---|---|---|
| ab 250 | 7. Juni 2027 | jährlich |
| 150–249 | 7. Juni 2027 | alle 3 Jahre |
| 100–149 | 7. Juni 2031 | alle 3 Jahre |
Wichtig: Das sind die Termine der Richtlinie. Das deutsche Gesetz kann davon abweichen – geplant ist, dass Berichtspflicht und Auskunftsanspruch erstmals im Juni 2028 fällig werden.
Gehaltsbänder festlegen, Stellenanzeigen nach den neuen Regeln formulieren, Auskunftsanfragen beantworten, Berichte vorbereiten: Diese Aufgaben landen in der Personalabteilung. Wer sich hier auskennt, wird gebraucht. Unser Kurs Fachmann für Personalmanagement (m/w/d) vermittelt dir in 24 Wochen Personalverwaltung, strategisches Personalmanagement, Personalführung und -entwicklung sowie Kommunikation. Willst du gezielt dein Rechtswissen ausbauen, passen das Modul Recht in der Personalarbeit III, wichtige Gesetze und Richtlinien oder die Masterclass: Recruiting und Arbeitsrecht. Weitere Kurse rund um Büro und Personal findest du in unserem Kursfinder.
Tipps für deine Bewerbung: So nutzt du Gehaltsangaben schon heute
- Gehaltsspanne richtig lesen: Überlege, wo du dich mit deiner Erfahrung innerhalb der Spanne siehst, und begründe das im Gespräch.
- Fehlt die Angabe, frag nach: Du kannst vor dem Gespräch freundlich nach dem vorgesehenen Gehaltsrahmen fragen.
- Frage nach dem alten Gehalt: Noch ist sie nicht verboten. Du kannst aber auf deine Gehaltsvorstellung für die neue Stelle ausweichen und mit deinen Aufgaben und Kenntnissen argumentieren.
- Gehaltsverhandlung üben: In unseren Kursen gehört regelmäßiges Bewerbertraining dazu – dort kannst du solche Situationen vorbereiten.
Häufige Fragen
Muss das Gehalt schon jetzt in der Stellenanzeige stehen?
Nein. Solange das deutsche Umsetzungsgesetz fehlt, gibt es keine gesetzliche Pflicht. Viele Arbeitgeber nennen das Gehalt aber freiwillig.
Darf der Arbeitgeber nach meinem bisherigen Gehalt fragen?
Derzeit ja. Die EU-Richtlinie sieht ein Verbot dieser Frage vor, es gilt aber erst, wenn das deutsche Gesetz in Kraft ist.
Ab wann gilt die Pflicht zur Gehaltsangabe?
Geplant ist ein Inkrafttreten Anfang 2027. Ein fester Termin steht noch nicht fest, weil das Gesetz noch nicht beschlossen ist.
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Quellen
- Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie – Deutscher Bundestag (bundestag.de)
- Kommission zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie startet – BMBFSFJ (bmbfsfj.bund.de)
- EU-Richtlinie für mehr Lohngleichheit: Umsetzung verschoben (haufe.de)
- Entgelttransparenzgesetz 2026: Pflichten & Auskunft (haufe.de)
- EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Deutschland verpasst Frist (personalwirtschaft.de)
- Stellenanzeigen mit Gehaltsangabe bringen mehr Bewerbungen (haufe.de)
Bild: loufre / Pixabay
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