Steuerreform 2027: Was sich bei Lohn und Minijob ändern soll
Höherer Grundfreibetrag, mehr Arbeitnehmer-Pauschbetrag, teurere Minijobs: Die Steuerreform 2027 soll schon in der Januar-Abrechnung wirken. Doch der Bundesrat will nachbessern.
- Laut Gesetzentwurf soll die Steuerreform 2027 am 1. Januar 2027 in Kraft treten, beschlossen ist sie noch nicht.
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von 1.230 auf 1.430 Euro steigen und die Lohnsteuer direkt ab Januar senken.
- Die Pauschsteuer für Minijobs soll von 2 auf 5 Prozent steigen, erstmals seit 2002.
- Der Bundesrat bittet zu prüfen, ob die Anhebung der Grenze für steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge auf 75 Euro entfallen kann.
Mit der Steuerreform 2027 sollen ab 1. Januar 2027 der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigen. Viele Beschäftigte hätten damit schon mit der Januar-Abrechnung etwas mehr Netto. Gleichzeitig soll die Pauschsteuer für Minijobs von 2 auf 5 Prozent steigen und der Steuerbonus für Handwerkerleistungen kleiner werden. Beschlossen ist das alles noch nicht: Der Bundestag berät, und der Bundesrat hat Änderungen gefordert.
Steuerreform 2027: Stand des Verfahrens
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 dem Bundesrat am 4. September 2026 als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet (Bundestags-Drucksache 21/8235). Am 8. Oktober 2026 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf in erster Lesung beraten und an den Finanzausschuss überwiesen. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte in der Debatte, die Reform setze „im Rahmen des Möglichen die richtigen Schwerpunkte“. Insgesamt werde um zehn Milliarden Euro entlastet. Fritz Güntzler (CDU/CSU) sprach von 36 Millionen Steuerpflichtigen, die entlastet würden.
Mehr Netto? Grundfreibetrag, Tarif und Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2027
Laut Gesetzentwurf soll das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Eine zweite Stufe beim Grundfreibetrag und beim Kindergeld ist für den 1. Januar 2028 geplant.
| Wert | bisher | 2027 (geplant) | 2028 (geplant) |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € | 12.564 € | 12.900 € |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | 1.430 € | – |
| Kindergeld pro Monat | 259 € | 267 € | 272 € |
| Freibeträge für Kinder (zusammen) | 9.756 € | 10.056 € | – |
Beim Steuertarif soll der Satz von 42 Prozent ab 70.601 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen, 45 Prozent ab 250.000 Euro. Neu ist ein Steuersatz von 47 Prozent ab 280.000 Euro.
Für Beschäftigte besonders wichtig: Der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2027 soll direkt in die Berechnung der Lohnsteuer einfließen und sie ab Januar senken. Rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige müssten laut Entwurf dann keine Anlage N mehr ausfüllen. Wie viel du konkret mehr hast, hängt von deinem Einkommen ab. Klingbeil nannte als Beispiel eine Familie mit zwei Kindern und zwei mittleren Einkommen, die 600 Euro im Jahr mehr hätte.
Minijob, Zuschläge, Handwerkerbonus: Wer draufzahlt und wer profitiert
- Minijob-Pauschsteuer: Die einheitliche Pauschsteuer soll am 1. Januar 2027 von 2 auf 5 Prozent steigen. Der Satz von 2 Prozent gilt unverändert seit einem Gesetz vom 23. Dezember 2002. Wer Minijobber beschäftigt, führt die Pauschsteuer über die Minijob-Zentrale ab und müsste mit dem höheren Satz rechnen.
- Sonn- und Feiertagszuschläge: Der Stundenlohn, bis zu dem diese Zuschläge steuerfrei berechnet werden dürfen, soll von 50 auf 75 Euro steigen. Bei Nachtarbeit bleibt es bei 50 Euro. Der Sozialversicherung entgehen dadurch laut Entwurf rund 300 Millionen Euro pro Jahr.
- Handwerkerleistungen: Der Steuerabzug soll von 20 auf 15 Prozent sinken, der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro.
Welche geplanten Änderungen 2027 betreffen dich voraussichtlich?
Beantworte ein paar kurze Fragen und finde heraus, welche Punkte des Entwurfs für dich besonders wichtig sein können.
Die höhere Minijob-Pauschsteuer betrifft dich wahrscheinlich
Geplant ist ein Anstieg der Pauschsteuer von 2 auf 5 Prozent ab 1. Januar 2027. Kalkuliere die Minijob-Kosten neu, plane Software-Updates ein und setze erst den endgültigen Gesetzestext um. Wenn du dich im Bereich Lohn und Steuern weiterbilden willst, beraten wir dich gern.
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Beratung anfragenoder anrufen: 07152 31 97 3 207Die neue Grenze bei Zuschlägen kann für dich wichtig sein
Laut Entwurf soll der Stundenlohn für steuerfrei berechnete Sonn- und Feiertagszuschläge von 50 auf 75 Euro steigen, der Bundesrat möchte das aber prüfen lassen. Zusätzlich soll der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag deine Lohnsteuer ab Januar senken. Beobachte das Verfahren und prüf deine ersten Abrechnungen 2027.
Kindergeld und Kinderfreibeträge betreffen dich voraussichtlich
Geplant sind 267 Euro Kindergeld pro Monat ab 2027 und 272 Euro ab 2028; die Erhöhung käme automatisch. Auch Grundfreibetrag und Freibeträge für Kinder sollen steigen. Planst du Handwerkerleistungen, beachte zudem den geplant kleineren Steuerabzug.
Der kleinere Handwerkerbonus kann dich treffen
Geplant ist ein Steuerabzug von 15 statt 20 Prozent und ein Höchstbetrag von 900 statt 1.200 Euro. Der Bundesrat spricht sich gegen die Kürzung aus, das Ergebnis ist also offen. Beobachte das Verfahren, bevor du deine Planung danach ausrichtest.
Für dich zählen vor allem Grundfreibetrag und Tarif
Der Grundfreibetrag soll 2027 auf 12.564 Euro und 2028 auf 12.900 Euro steigen; als Angestellte:r käme der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinzu. Wie viel du konkret mehr hast, hängt von deinem Einkommen ab. Verfolge das Verfahren, bis der endgültige Gesetzestext feststeht.
Diese Entscheidungshilfe gibt dir eine erste Orientierung. Sie ersetzt keine persönliche Beratung.
Denk daran: Die Steuerreform 2027 ist noch nicht beschlossen, und einzelne Werte können sich ändern. Was noch offen ist, liest du unter Was der Bundesrat ändern will.
Was der Bundesrat ändern will und was noch offen ist
In seiner Stellungnahme vom 16. Oktober 2026 (Bundesrats-Drucksache 507/26(B)) bittet der Bundesrat die Bundesregierung, im weiteren Verfahren zu prüfen, ob auf die geplante Anhebung des Grundlohnbetrags von 50 auf 75 Euro bei Sonn- und Feiertagszuschlägen „verzichtet werden kann“. Stattdessen sollen die Zuschlagssätze von derzeit 50 bzw. 125 Prozent „moderat“ steigen. Zur Begründung verweist der Bundesrat darauf, dass die Grenze von 50 Euro bisher für alle Zuschläge einheitlich gilt. Würde sie nur für Sonn- und Feiertagszuschläge angehoben, nicht aber für Nachtarbeit, würde die Berechnung komplizierter. Das widerspreche dem Ziel, das Steuerrecht zu vereinfachen.
Andere Vorschläge aus den Ausschüssen hat das Plenum nicht übernommen. Wie Haufe berichtet, fand der Vorschlag mehrerer Ausschüsse, Immobilienverkäufe nach zehn Jahren Haltefrist nicht mehr steuerfrei zu stellen, keine Mehrheit. Auch eine Empfehlung des Wirtschaftsausschusses, die Kürzung beim Handwerkerbonus zu streichen, fand nach einem Bericht von ad-hoc-news im Plenum keine Mehrheit.
Als Nächstes antwortet die Bundesregierung auf die Stellungnahme, dann entscheidet der Bundestag, danach stimmt der Bundesrat erneut ab. Ein Termin für die abschließende Lesung steht noch nicht fest. Einzelne Punkte können sich also noch ändern.
Was die Lohnbuchhaltung bis Januar vorbereiten sollte
Laut Entwurf müssen Lohnabrechnungsprogramme zum 1. Januar 2027 und noch einmal zum 1. Januar 2028 angepasst werden. Die Bundesregierung schätzt diesen Aufwand als „geringfügig“ ein. Trotzdem lohnt sich ein Plan:
- Verfahren weiter beobachten und erst den endgültigen Gesetzestext umsetzen.
- Software-Updates für Januar einplanen und die ersten Abrechnungen prüfen.
- Minijob-Kosten mit 5 Prozent Pauschsteuer neu kalkulieren.
- Sonn- und Feiertagszuschläge bei höheren Stundenlöhnen gesondert kontrollieren.
- Beschäftigte informieren, dass sich ihr Netto ab Januar ändern kann.
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Häufige Fragen
Ist die Steuerreform 2027 schon beschlossen?
Nein. Der Bundestag berät noch, und der Bundesrat muss zustimmen. Alle Werte sind bisher geplant.
Muss ich das höhere Kindergeld beantragen?
Nein, die Erhöhung kommt automatisch.
Brauche ich 2027 noch die Anlage N?
Laut Entwurf müssten rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige sie wegen des höheren Pauschbetrags nicht mehr ausfüllen. Ob das für dich gilt, hängt von deinen Werbungskosten ab.
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Quellen
- Bundesrat, Drucksache 507/26(B) – Stellungnahme zum Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (16.10.2026) (bundesrat.de)
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8235 – Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (dserver.bundestag.de)
- Deutscher Bundestag – Einkommensteuerreformgesetz soll kleine und mittlere Einkommen entlasten (bundestag.de)
- Bundesrat nimmt Stellung zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 | Steuern | Haufe (haufe.de)
- Handwerkerleistungen: Steuerbonus soll ab 2027 von 1.200 auf 900 Euro sinken (ad-hoc-news.de)
Bild: StartupStockPhotos / Pixabay
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