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GWG Grenze 2027: 1.200 Euro statt 800 – Sammelposten vor dem Aus?

Von 6 Min. Lesezeit

Sofort abschreiben bis 1.200 Euro und kein Sammelposten mehr: Der Bundesrat will die Regeln für geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2027 deutlich vereinfachen. Was dahintersteckt und was offen ist.

Das Wichtigste in Kürze
  • Der Bundesrat schlägt vor, die GWG-Grenze ab 2027 von 800 auf 1.200 Euro anzuheben.
  • Der Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG soll laut Bundesrat ganz entfallen.
  • Die Bundesregierung will den Vorschlag nur prüfen, beschlossen ist noch nichts.
  • Gelten soll die neue Grenze für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden.

Ob die GWG-Grenze 2027 steigt, ist noch offen: Der Bundesrat schlägt vor, geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1.200 Euro statt bis 800 Euro sofort abschreiben zu lassen und den Sammelposten abzuschaffen. Die Bundesregierung hat bisher nur zugesagt, den Vorschlag zu prüfen. Hier erfährst du, was heute gilt, was sich ändern würde und wie du dich vorbereitest.

GWG-Grenze 1.200 Euro: Was Bundesrat und Bundesregierung planen

Der Bundesrat hat am 25. September 2026 in seiner 1068. Sitzung zum Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 Stellung genommen (Drucksache 447/26, Beschluss, Ziffer 4). Sein Vorschlag: In § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG soll „800 Euro“ durch „1 200 Euro“ ersetzt werden. Der Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG soll komplett wegfallen.

Der Bundesrat begründet das so:

  • Das Steuerrecht wird einfacher.
  • Vor allem kleine und mittlere Unternehmen hätten mehr Liquidität, weil sie Anschaffungen sofort absetzen können.
  • Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten nehmen ab.
  • Die Grenze wird an gestiegene Anschaffungskosten angepasst.
  • Den Sammelposten hält er für fehleranfällig, denn er erfordere hohen Prüfungs- und Überwachungsaufwand.

Im Regierungsentwurf selbst steht die Änderung nicht. In ihrer Gegenäußerung (Bundestagsdrucksache 21/8283 vom 30. September 2026, Anlage 4) schreibt die Bundesregierung zu Ziffer 4 lediglich, sie werde den Vorschlag prüfen. Beschlossen ist also noch nichts, und nach der Beratung im Bundestag befasst sich der Bundesrat ein zweites Mal mit dem Gesetz.

So gilt es heute: GWG-Grenze 800 Euro, Sammelposten und Wahlrecht

Nach § 6 Abs. 2 und 2a EStG hast du derzeit zwei Wege:

  • Sofortabschreibung: Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto kannst du im Jahr der Anschaffung voll abschreiben.
  • Sammelposten: Alternativ kommen Wirtschaftsgüter von 250 bis 1.000 Euro in einen Sammelposten, der über fünf Jahre mit je einem Fünftel aufgelöst wird.
  • Wahlrecht: Pro Wirtschaftsjahr musst du dich einheitlich für einen Weg entscheiden.
  • Verzeichnis: Wirtschaftsgüter über 250 Euro werden in ein Verzeichnis aufgenommen.
Regel Bisher Vorschlag des Bundesrats
Sofortabschreibung (GWG) bis 800 Euro bis 1.200 Euro
Sammelposten 250 bis 1.000 Euro, fünf Jahre entfällt
Gilt für Anschaffungen bis 31.12.2026 ab 1.1.2027

Oberhalb der Grenze ändert der Vorschlag nichts. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft werden, bleibt nach § 7 Abs. 2 EStG die degressive Abschreibung möglich, und zwar bis zum Dreifachen des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent.

Ab wann die neue Grenze gelten soll – und was mit alten Sammelposten passiert

Laut Bundesrat soll die neue GWG-Grenze für Wirtschaftsgüter gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft, hergestellt oder ins Betriebsvermögen eingelegt werden. Der Sammelposten wäre letztmals für Wirtschaftsgüter vor dem 1. Januar 2027 möglich.

Bestehende Sammelposten verschwinden nicht einfach, denn was am 31. Dezember 2026 im Sammelposten steht, wird nach altem Recht weiter aufgelöst. Ein Sammelposten aus 2026 würde also noch bis 2030 in den Büchern stehen.

Was das für Buchhaltung und Anlagenbuchhaltung bedeutet

Käme die Änderung, müsste jede Anlagenbuchhaltung zum 1. Januar 2027 umgestellt werden. Konkret heißt das:

  • Jahreswechsel: Ein Wirtschaftsgut für 1.000 Euro netto, das im Dezember 2026 angeschafft wird, fällt nicht unter die Sofortabschreibung. Wird es dagegen im Januar 2027 gekauft, wäre es sofort abschreibbar.
  • Abweichendes Wirtschaftsjahr: Wie FRADECO in einer Analyse vom 15. Oktober 2026 erläutert, würden dann innerhalb eines Geschäftsjahres zwei Regeln gelten, je nach Anschaffungsdatum.
  • Software: Die Wertgrenzen in der Buchhaltungssoftware müssten angepasst werden, weil alte Sammelposten parallel weiterlaufen.

Was du jetzt tun kannst: Verfolge, ob der Bundestag den Vorschlag übernimmt, und plane größere Anschaffungen rund um den Jahreswechsel mit Bedacht. Einen Antrag für die GWG-Regel gibt es nicht, denn du triffst die Wahl in der Steuererklärung. Dort trägst du GWG und Sammelposten in die Anlage EÜR bzw. die Anlage AVEÜR ein, und zwar elektronisch über Mein ELSTER.

Infokasten: Weitere Änderungen im Jahressteuergesetz 2026

  • Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden (§§ 122 ff. AO)
  • Neuer Zinssatz für die Vollverzinsung (§ 238 AO)
  • Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2c UStG)
  • Vorschlag des Bundesrats (Ziffer 37): Kleinunternehmer sollen ihren Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) künftig widerrufen können.
Wissensquiz

GWG-Regeln: Kennst du den Unterschied zwischen heute und Vorschlag?

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Frage 1 von 5ca. 1 Minute
Bis zu welchem Nettobetrag kannst du ein GWG derzeit sofort abschreiben?

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Häufige Fragen

Gilt die GWG-Grenze von 1.200 Euro schon?

Nein, denn es handelt sich nur um einen Vorschlag des Bundesrats. Die Bundesregierung prüft ihn, und der Bundestag berät noch.

Was passiert mit meinem Sammelposten aus 2026?

Nach dem Vorschlag wird er nach altem Recht weiter aufgelöst, also bis 2030.

Ändert sich etwas an der degressiven Abschreibung?

Nein, denn für bewegliche Wirtschaftsgüter, die vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft werden, bleibt sie möglich.

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Quellen

  • Bundesrat: Stellungnahme zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026, Drucksache 447/26 (Beschluss) (dserver.bundestag.de)
  • Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026, Drucksache 21/8283 (dserver.bundestag.de)
  • GWG-Grenze 1.200 Euro ab 2027: Was der Bundesrat vorschlägt (fradeco.de)

Bild: Gadini / Pixabay

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