Ratgeber für Eltern
Weiterbildung mit Kind: Wer die Kinderbetreuung bezahlt
Kita, Tagesmutter oder Oma: Die Arbeitsagentur beteiligt sich an der Kinderbetreuung, wenn du dich weiterbildest. Hier liest du, was dir zusteht und wie Teilzeit klappt.
Inhalt 7 Abschnitte
- Wer zahlt die Kinderbetreuung während der Weiterbildung?
- Umschulung mit Kind: Teilzeit oder volle Länge?
- Nach der Elternzeit: Warum zählt die Erziehungszeit?
- Wie passt der Kurs in deinen Familienalltag?
- Wie kommst du Schritt für Schritt an den Bildungsgutschein?
- Häufige Fragen
- Lass dich kostenlos beraten
Ja, eine Weiterbildung mit Kind ist gut machbar, und die Agentur für Arbeit beteiligt sich an der Kinderbetreuung. Wer mit Bildungsgutschein gefördert wird, bekommt dafür eine feste Pauschale pro Kind, egal ob der Kurs in Vollzeit oder Teilzeit läuft. Hier erfährst du, was dir zusteht und wie du es im Beratungsgespräch ansprichst.
Wer zahlt die Kinderbetreuung während der Weiterbildung?
Die Kinderbetreuung gehört zu den Weiterbildungskosten, die die Agentur für Arbeit übernehmen kann. So steht es in den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, Stand 1. Januar 2026.
Die Pauschale beträgt 160 Euro pro Monat und Kind. Sie gilt in der Regel bis zum 15. Geburtstag deines Kindes.
Wichtig ist, was alles darunter fällt:
- Kita- und Hortgebühren sowie die Tagesmutter
- Mehrkosten, wenn Nachbarn oder Verwandte betreuen, also auch die Oma
- eine Betreuung, die der Bildungsträger selbst anbietet
- reine Verpflegungskosten in der Kita (Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 23.10.2014, Az. L 8 AL 342/11)
Auffällig: Es spielt keine Rolle, ob die Kosten schon vor der Weiterbildung angefallen sind. Das hat das Bundessozialgericht am 16.09.1998 entschieden (Az. B 11 AL 19/98 R). Die laufende Kita zählt also mit.
Ein vereinfachtes Beispiel: Angenommen, du hast zwei Kinder unter 15, eines geht in die Kita, das andere in den Hort. Dann kann die Agentur für jedes Kind 160 Euro zahlen, zusammen 320 Euro im Monat. Startet dein Kurs mitten im Monat, gibt es bei Einrichtungen wie der Kita trotzdem die volle Pauschale. Sonst wird pro Kalendertag ein Dreißigstel gezahlt.
Belege brauchst du meist nicht. Deine Angaben im Fragebogen gelten als glaubhaft, Nachweise verlangt die Agentur nur bei offensichtlich falschen Angaben oder begründetem Verdacht.
Der Haken für Beschäftigte: Wer neben dem Job gefördert wird, bekommt Betreuungskosten nicht erstattet, die wegen der Arbeit ohnehin anfallen.
Umschulung mit Kind: Teilzeit oder volle Länge?
Eine Umschulung in Vollzeit ist normalerweise mindestens ein Drittel kürzer als die reguläre Ausbildung. Für Eltern kann das eng werden. Deshalb gibt es zwei Wege, die du kennen solltest.
Erstens die Umschulung in Teilzeit: Die BA soll in geeigneten Fällen selbst darauf hinweisen. Zweitens die unverkürzte Dauer: Sie ist erlaubt, wenn du wegen deiner persönlichen Lebensumstände sonst voraussichtlich nicht erfolgreich wärst (§ 180 Abs. 4 SGB III).
Das Gute: Bei beiden Wegen verlierst du keine Leistungen.
| Leistung | Höhe | Was du wissen solltest |
|---|---|---|
| Kinderbetreuung | 160 Euro pro Kind und Monat | gilt in Voll- und Teilzeit |
| Weiterbildungsgeld | 150 Euro im Monat | für Arbeitslose in einer Umschulung, unabhängig vom Teilzeitumfang, ohne extra Antrag |
| Prämie Zwischenprüfung | 1.000 Euro | nach bestandener Prüfung |
| Prämie Abschlussprüfung | 1.500 Euro | nach bestandener Prüfung |
| Deutschlandticket | voll übernommen | wenn es die günstigste Variante ist, auch für angebrochene Monate |
Das heißt konkret: Sprich Teilzeit oder eine längere Dauer im Beratungsgespräch aktiv an. Wie es mit dem Arbeitslosengeld während der Weiterbildung aussieht, erklären wir in einem eigenen Beitrag im Karriere-Journal.
Umschulung in Teilzeit: Diese Leistungen bleiben gleich
Leistungen bei einer geförderten Umschulung, in Euro; gilt in Vollzeit wie in Teilzeit
Daten als Tabelle
| Kinderbetreuung (pro Kind/Monat) | 160 Euro |
|---|---|
| Weiterbildungsgeld (pro Monat) | 150 Euro |
| Prämie Zwischenprüfung (einmalig) | 1.000 Euro |
| Prämie Abschlussprüfung (einmalig) | 1.500 Euro |
Nach der Elternzeit: Warum zählt die Erziehungszeit?
Viele, die nach der Elternzeit neu starten, möchten einen Berufsabschluss nachholen. Dafür gibt es eine wichtige Regel: Zeiten der Kindererziehung werden wie Beschäftigungszeiten angerechnet (§ 81 Abs. 2 SGB III).
Gleiches gilt für Arbeitslosigkeit und die Pflege von Angehörigen ab Pflegegrad 2. Deine Familienzeit ist also keine Lücke.
Noch ein Vorteil: Beim Nachholen eines Berufs- oder Hauptschulabschlusses besteht in der Regel ein Rechtsanspruch auf Förderung. Bei anderen Weiterbildungen entscheidet die Agentur nach Ermessen.
Wie passt der Kurs in deinen Familienalltag?
Für Eltern zählt jede gesparte Minute. Bei der Minister Fachschule lernst du im Hybrid-Modell: online per Videokonferenz oder vor Ort an einem unserer zertifizierten Standorte. Online fällt der Weg weg, das schafft Luft für die Kita-Abholung.
Gut zu wissen: Selbstlernphasen ohne direkten Kontakt zu Lehrkräften zählen laut BA nicht als Unterrichtsstunden. Stimme deine Betreuung deshalb vor allem auf die Live-Unterrichtszeiten ab.
Kommst du aus einem kaufmännischen Beruf, passen etwa der Fachmann für Personalmanagement oder der Finanzfachmann. Beide laufen in Vollzeit, die 160-Euro-Pauschale gilt auch hier. Brauchst du weniger Stunden, findest du in unserem Kursfinder auch Weiterbildungen in Teilzeit. Dazu gibt es ein kostenloses Notebook für die Kursdauer, regelmäßiges Bewerbertraining und bei den meisten Kursen einen laufenden Einstieg.
Wie kommst du Schritt für Schritt an den Bildungsgutschein?
- Termin vereinbaren: Einen Online-Antrag für den Bildungsgutschein gibt es nicht, du bekommst ihn im Beratungsgespräch. Den Termin kannst du über die eServices der Bundesagentur für Arbeit vereinbaren.
- Kurs vorab aussuchen: Infos zum Gutschein bietet auch das BA-Portal mein NOW: Bildungsgutschein.
- Kinderbetreuung angeben: Die Kosten trägst du in einen Fragebogen im Förderverfahren ein. Frag im Gespräch danach. Merkblätter findest du unter Merkblätter und Formulare zu Karriere und Weiterbildung.
- Frist im Blick behalten: Der Gutschein gilt höchstens drei Monate, der erste Kurstag muss in diese Frist fallen. Das Original muss vor Kursbeginn vorliegen, über den eService einreichen geht nicht.
Deine Checkliste fürs Beratungsgespräch:
- Anzahl und Alter deiner Kinder und wie sie betreut werden
- Wunsch nach Teilzeit oder unverkürzter Umschulung
- Erziehungszeiten, falls du einen Abschluss nachholen willst
- Fahrweg und ob das Deutschlandticket die günstigste Lösung ist
- Wunschkurs mit Start innerhalb der Drei-Monats-Frist
Welcher Weg zum Bildungsgutschein passt zu deiner Familie?
Beantworte vier kurze Fragen und erhalte deinen persönlichen Fahrplan zum Abhaken.
Dein Fahrplan zum Bildungsgutschein mit Kind
Hake die Schritte der Reihe nach ab, so behältst du auch die Drei-Monats-Frist im Blick.
Gut zu wissen
- Wer neben dem Job gefördert wird, bekommt Betreuungskosten nicht erstattet, die wegen der Arbeit ohnehin anfallen.
- Arbeitslose in einer Umschulung können 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat sowie Prämien für bestandene Prüfungen erhalten. Kläre das im Beratungsgespräch.
- Beim Nachholen eines Berufs- oder Hauptschulabschlusses besteht in der Regel ein Rechtsanspruch auf Förderung.
- Bei anderen Weiterbildungen entscheidet die Agentur nach Ermessen.
- Die 160-Euro-Pauschale und das Weiterbildungsgeld hängen nicht vom Teilzeitumfang ab.
- Die unverkürzte Dauer ist erlaubt, wenn du wegen deiner Lebensumstände sonst voraussichtlich nicht erfolgreich wärst (§ 180 Abs. 4 SGB III).
- Die Pauschale für die Kinderbetreuung gilt auch bei Kursen in Vollzeit.
- Auch eine Kita, die schon vor der Weiterbildung bezahlt wurde, zählt mit (BSG, Az. B 11 AL 19/98 R).
- Mehrkosten für die Betreuung durch Verwandte oder Nachbarn sind im Rahmen der Pauschale förderfähig.
- Auch eine Betreuung, die der Bildungsträger selbst anbietet, kann unter die Pauschale fallen.
Wähle einen Kurs bei uns aus und fordere kostenlose Kursunterlagen für dein Beratungsgespräch an. Achte darauf, dass der Kursstart in die Drei-Monats-Frist passen kann.
Einen Online-Antrag gibt es nicht, den Bildungsgutschein bekommst du im Beratungsgespräch. Den Termin vereinbarst du über die eServices der Bundesagentur für Arbeit.
Sag im Gespräch klar, dass du wegen deiner Kinder Teilzeit oder die unverkürzte Dauer brauchst. Frag nach, welche Teilzeitkurse für dich in Frage kommen.
Zeiten der Kindererziehung werden wie Beschäftigungszeiten angerechnet (§ 81 Abs. 2 SGB III). Nenne sie, wenn du einen Abschluss nachholen willst.
Frag im Gespräch nach dem Fragebogen und trag Anzahl, Alter und Betreuung deiner Kinder ein. Deine Angaben gelten in der Regel als glaubhaft, Belege brauchst du meist nicht.
Selbstlernphasen zählen laut BA nicht als Unterrichtsstunden. Plane die Betreuung deshalb vor allem rund um den Live-Unterricht, online sparst du dir zudem den Weg.
Frag nach, ob das Deutschlandticket für deinen Weg die günstigste Lösung ist. Dann kann es voll übernommen werden.
Der Gutschein gilt höchstens drei Monate, der erste Kurstag muss in diese Frist fallen. Bei den meisten Kursen ist ein laufender Einstieg möglich.
Das Original muss vor Kursbeginn vorliegen. Über den eService einreichen geht nicht.
Geschafft: Du bist gut vorbereitet, jetzt kann deine Weiterbildung starten.
Was in Teilzeit oder bei unverkürzter Dauer gilt, liest du noch einmal unter Umschulung mit Kind: Teilzeit oder volle Länge?. Kläre alle Details zu deiner Förderung im Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit.
100 % gefördert mit Bildungsgutschein. Wir helfen dir beim Antrag.
Beratung anfragenoder anrufen: 07152 31 97 3 207Dieser Fahrplan gibt dir eine erste Orientierung. Er ersetzt keine persönliche Beratung.
Häufige Fragen
Zahlt die Agentur auch, wenn die Oma mein Kind betreut?
Ja. Mehrkosten für die Betreuung durch Verwandte oder Nachbarn sind förderfähig, im Rahmen der Pauschale von 160 Euro pro Kind und Monat.
Bekomme ich in Teilzeit weniger Weiterbildungsgeld?
Nein. Die 150 Euro im Monat hängen nicht vom Umfang der Teilzeit ab. Auch die Prämien für bestandene Prüfungen bleiben gleich.
Habe ich einen Anspruch auf den Bildungsgutschein?
In der Regel nicht, er ist eine Ermessensleistung. Ausnahme ist das Nachholen eines Berufs- oder Hauptschulabschlusses.
Lass dich kostenlos beraten
Du willst dich weiterbilden und die Kosten über einen Bildungsgutschein abdecken? Wir beraten dich kostenlos und unverbindlich zu unseren Kursen – ruf uns an unter 07152 31 97 3 207 oder schreib uns über das Kontaktformular.
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Deine Frage klären wir gern persönlich: Kostenlos beraten
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen „Förderung der beruflichen Weiterbildung“, Stand 01.01.2026 (arbeitsagentur.de)
- Bundesagentur für Arbeit, mein NOW: Bildungsgutschein (mein-now.de)
Bild: Juuucy / Pixabay
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